Re-Zertifizierung

    1. Einzelsupervisionsbescheinigungen

    Wir freuen uns, dass Sie ihre Qualität als Mediator:in durch den QVM bestätigen lassen wollen. Wir haben das folgende Antragsformular für Sie bereitgestellt, in dem Sie Schritt für Schritt die relevanten Informationen eintragen können. Am Ende können Sie den von Ihnen angestrebten Qualitätsnachweis kostenpflichtig bestellen.

    Die ZMediatAusbV erfordert spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung i.S.v. § 2 ZMediatAusbV (d.h. 120 Präsenzzeitstunden sowie Teilnahme an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator:in oder Co-Mediator:in durchgeführte Mediation), einmalig den Nachweis weiterer Einzelsupervisionen zu vier eigenen Mediationsfällen.
    Die vier Einzelsupervisionsbescheinigungen müssen jeweils Folgendes enthalten (siehe § 4 Abs. 2 ZMediatAusbV):
    -Name, Vornamen und Geburtsdatum des zertifizierten Mediators,
    -Datum und Ort der durchgeführten Einzelsupervision,
    -anonymisierte Angaben zur in der Einzelsupervision besprochenen Mediation sowie
    -Name und Anschrift des Supervisors.


















    2. Fortbildungsbescheinigung(en)

    Fortbildungsbescheinigungen werden nur dann akzeptiert, wenn die entsprechende/n Fortbildungsveranstaltung/en eines der nachfolgenden Ziele verfolgen:
    Eine Vertiefung und Aktualisierung einzelner im QVM-Standard oder der ZMediatAusbV aufgeführter Inhalte oder
    Eine Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten in besonderen Bereichen der Mediation.
    Insgesamt müssen 40 Zeitstunden Fortbildung nachgewiesen werden.
    Eine Supervision kann mit max. 10 Zeitstunden als Fortbildung anerkannt werden.
    Die Dateigröße der hochzuladenden Fortbildungsbescheinigungen sollte jeweils 2 MB nicht überschreiten. Als Format wird PDF empfohlen.






























    2. Zahlungsinformation