Der QVM® wird von der Idee geleitet, dass es zur Förderung von Mediation und des Verbraucherschutzes einer unabhängigen Zertifizierungsstelle für Mediator:innen bedarf.
Als verbandsübergreifende Stelle im Sinne der Begründung des Mediationsgesetzes durch die Bundesregierung zertifiziert die QVM-Zertifizierungsstelle auf der Basis des QVM®-Standards. Da die ZMediatAusbV Bestandteil des QVM®-Standards ist, werden zugleich auch immer ihre Voraussetzungen mitzertifiziert.
Die Zertifizierung durch den QVM® steht allen im Bereich der Mediation Tätigen offen, unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit oder bestimmten Ausbildung.
Die QVM®-Zertifizierung orientiert sich an den internationalen Regelungen der Personenzertifizierung (ISO/IEC 17024:2012).
Antragsverfahren
QVM® - Zertifizierungsvoraussetzungen
- Grundberuf: Studium oder eine vergleichbare Qualifikation
- Mediationsausbildung von 220 Zeitstunden, darunter
- 130 Präsenzzeitstunden nach der ZMediatAusbV,
- 70 Zeitstunden Aufbau-Ausbildung nach QVM®-Standard (davon mindestens 20 Zeitstunden Supervision in der Ausbildungsgruppe) und
- 20 Zeitstunden Intervision.
- Die Ausbildung schließt mit einem Abschlussprojekt ab, das bspw. in Form einer schriftlichen Arbeit von 10-20 Seiten oder als Präsentation, Film o.ä. (mit entsprechendem Arbeitsumfang) gestaltet werden kann.
- Fünf supervidierte eigene Mediationen von insgesamt 25 Zeitstunden (einer der Fälle spätestens innerhalb von eines Jahres und vier innerhalb von den zwei darauffolgenden Jahren nach Abschluss der Ausbildung), davon sind
- mindestens zwei Mediationen mit einer Vereinbarung abgeschlossen,
- zwei mindestens vierstündige Mediationen anonymisiert dokumentiert mit Ausführungen zu Interventionen, ggf. Co-Mediation und Selbst-Reflektionen, einzureichen.
- Gutachter:innen-Gespräch:
Grundlage des Gesprächs sind die Falldokumentationen. Im Gespräch werden fachliches Wissen, Interventionen und die mediatorische Haltung erörtert. Das Gespräch ermöglicht in die Tiefe gehendes Nachfragen zu den dokumentierten Mediationen einschließlich der Supervision und die Einbeziehung weiterer Beispiele aus der Mediationspraxis der Bewerber:innen. Die Gespräche werden gemeinsam mit zwei Gutachter:innen geführt, nachdem beide die Falldokumentationen gelesen haben. Über das Gespräch wird ein Protokoll angefertigt.
Vereinfachte QVM®-Zertifizierung (Ausbildungsende vor dem 31.12.2022)
- Nachweis einer 200h-Mediationsausbildung sowie fünf eigene dokumentierte und supervidierte Mediationsfälle oder – in Ausnahmefällen – andere geeignete Unterlagen, die eine Mediationspraxis nachweisen.
- Die Voraussetzungen von §§ 2, 6 oder 7 ZMediatAusbV müssen gegeben sein.
- Insoweit die zuvor genannten Anforderungen durch eine bis zum 31.12.2022 erworbene und aktuell gültige Verbandszertifizierung nachgewiesen werden können, ist dies ausreichend. Eventuell fehlende Bescheinigungen (z.B. eine Supervisionsbescheinigung) müssen zusätzlich eingereicht werden.
Zertifizierung nach ZMediatAusbV
Im Rahmen ihrer Tätigkeit überprüft und bestätigt die QVM®-Zertifizierungsstelle auch das Vorliegen der Voraussetzungen für den „zertifizierten Mediator“ (m/w/d) entsprechend der ZMediatAusbV:
- 130 Präsenzzeitstunden Mediationsausbildung; bis zu 40% der Präsenzzeitstunden können in virtueller Form durchgeführt werden, sofern neben der Anwesenheitsprüfung auch die Möglichkeit der persönlichen Interaktion der Lehrkräfte mit den Ausbildungsteilnehmenden sowie der Ausbildungsteilnehmenden untereinander sichergestellt ist.
- Fünf supervidierte Mediationen, die als Mediator:in oder Co-Mediator:in durchgeführt wurden, spätestens drei Jahre nach Beendigung des Ausbildungslehrgangs.
- Spätestens vier Jahre nach Abschluss der Ausbildung i.S.v. § 2 Abs. 6 ZMediatAusbV: Nachweis(e) über 40 Fortbildungszeitstunden erforderlich (siehe Re-Zertifizierung).
Re-Zertifizierung
- Die QVM®-Zertifizierung gilt jeweils vier Jahre ab Ausstellung der Zertifizierungsurkunde. Eine Re-Zertifizierung erfolgt durch Einreichung eines Nachweises über 40 Zeitstunden Fortbildung.
- Die ZMediatAusbV fordert spätestens vier Jahren nach Abschluss der Ausbildung i.S.v. § 2 Abs. 6 ZMediatAusbV den Nachweis von 40 Zeitstunden Fortbildung.
Antragsformular
Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den (ggf.) einzureichenden Unterlagen:
1. Ausbildungsbescheinigung
- Name, Vorname und Geburtsdatum der Absolventin oder des Absolventen
- Name und Anschrift der Ausbildungseinrichtung
- Datum und Ort der Ausbildung
- Gemäß dem QVM-Standard bzw. der ZMediatAusbVO vermittelte Inhalte des Ausbildungslehrgangs und die jeweils darauf verwendeten Zeitstunden
- Datum und Ort der durchgeführten Supervisionen sowie Name und Anschrift des Supervisors oder der Supervisorin.
2. Einzelsupervisionsbescheinigungen
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Mediators oder der Mediatorin
- Datum und Ort der durchgeführten Einzelsupervision
- Anonymisierte Angaben zu der in der Einzelsupervision besprochenen Mediation sowie
- Name und Anschrift des Supervisors oder der Supervisorin
3. Fortbildungsbescheinigungen
Ziel der Fortbildungsveranstaltungen ist:
- eine Vertiefung und Aktualisierung einzelner im QVM®-Standard / in der ZMediatAusbV aufgeführter Inhalte oder
- eine Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten in besonderen Bereichen der Mediation.
- Supervision kann mit max. 10 Stunden als Fortbildung anerkannt werden.
Inhalt:
- Name, Vorname und Geburtsdatum der oder des Teilnehmenden
- Name und Anschrift der Fortbildungseinrichtung
- Datum und Ort der Fortbildungsveranstaltung sowie
- Vermittelte Fortbildungsinhalte und Dauer der Fortbildungsveranstaltung in Zeitstunden.
4. Anonymisierte Dokumentationen von eigenen Mediationsfällen mit mindestens vier Zeitstunden
Kosten
- Zertifizierung als QVM®-Mediator:in: 300 Euro
- Zertifizierung als QVM®-Mediator:in im vereinfachten Verfahren (die Voraussetzungen, die hierfür erfüllt sein müssen, sind oben aufgeführt): 100 Euro
- Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den „zertifizierten Mediator“ nach ZMediatAusbV: 100 Euro
- Zertifikatsverlängerung alle 4 Jahre: jeweils 50 Euro
Begutachtung
Ein Begutachtungsteam besteht immer aus zwei QVM®-Gutachter:innen, die jeweils in keinem Ausbildungsverhältnis zu den Bewerber:innen stehen und über folgende Qualifikationen verfügen:
-
Status als QVM®-Mediator:in (bzw. bis zum 01.01.2023 Mediator:in BAFM / Mediator:in BMWA / Mediator:in BM / Mediator:in der DGM / Mediator:in DFfM)
- Fünf Jahre Berufserfahrung allgemein
- Drei Jahre Praxiserfahrung als Mediator:in
- QVM®-Gutachter:innen sind mit den Grundsätzen der Personenzertifizierung nach ISO/IEC 17024:2012 vertraut und/oder haben Erfahrung in der Begutachtung von Mediator:innen (z.B. aus der Anerkennungskommission eines der beteiligten Verbände).
- Sie verfügen über eine mindestens 30-stündige Ausbildung in Supervision oder entsprechende Erfahrung.