Geschäftsführung

QualitätsVerbund Mediation gGmbH
Geschäftsführung: Claudia Kück
Fritschestraße 22
10585 Berlin

Tel: 030 – 710 25 016

E-Mail: QVM@qv-mediation.de

Entstehungsgeschichte

Die berufsmäßig ausgeübte Mediation ist eine relativ junge Disziplin. Erst seit den späten 80iger Jahren haben Menschen, die an eigenverantwortlichen konsensualen Konfliktlösungen mitarbeiten wollten, erste entsprechende Ausbildungen in den USA absolviert. Begeistert von diesem Konfliktlösungsansatz wurde überlegt, wie sich die Mediation in das deutsche bzw. europäische Rechtssystem integrieren ließe. Um Raum für Entwicklung zu lassen, sind nicht nur verschiedene Grundberufe (z.B. Jurist:innen und Psychosoziale) mit ihren jeweiligen Erfahrungen in den Ideenaustausch miteinbezogen worden. Es wurde auch Wert auf große Methodenvielfalt gelegt, die sich zugleich an wichtigen Grundprinzipien orientierte: Eigenverantwortlichkeit, Allparteilichkeit, Freiwilligkeit, Offenheit und Verschwiegenheit.

Bei aller Offenheit für eine gute Entwicklung war es insbesondere den ersten deutschen Mediationsverbänden (1992 BM, 1994 BAFM, 1996 BMWA, 1998 DGM und DFfM 2009) ein wichtiges Anliegen, die Mediation durch hohe Ausbildungsstandards zu fördern. Es war ein neues selbstbestimmtes Verfahren, das den Konfliktpartner:innen eine seriöse Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren bieten sollte.

Inzwischen wird Mediation von vielen Menschen und Unternehmen in Konfliktsituationen in Anspruch genommen. Aber auch der Gesetzgeber auf EU-, Bundes- und Landesebene, sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung sehen die Mediation aufgrund ihres konsensualen Charakters als ein besonders zu förderndes Verfahren an. Wichtige prozessuale Eckpfeiler für die Mediation werden im Mediationsgesetz beschrieben. Die ZMediatAusbV hat einen Katalog an Mindestanforderungen für eine Grundausbildung aufgestellt, deren Vorliegen sich die Betroffenen nach dem Mediationsgesetz allerdings prinzipiell eigenständig  bescheinigen können. Im Ergebnis ist somit irreführenderweise eine Selbstzertifizierung zulässig.

Bereits 2011 wurde aus den Reihen der Rechtsschutzversicherer der Wunsch nach einer verlässlichen, auch die Verbraucher:innen überzeugenden Absicherung eines qualitätsvollen Mediationsangebots, das gleichberechtigt neben dem gerichtlichen Weg in Anspruch genommen bzw. auch von den Rechtschutzversicherungen empfohlen werden konnte, an die Mediationsverbände herangetragen. Insbesondere im Hinblick auf die Heranziehung nicht-anwaltlicher Mediator:innen bestand für die Rechtschutzversicherungen eine Unsicherheit. Transparenz und die Überprüfung einer angemessenen Ausbildung durch eine neutrale Stelle sollten auch für die Mediation selbstverständlich werden.

Angedacht war zunächst eine Stiftung zur „Akkreditierung von Mediationsausbildungen“. GAMA – „Gemeinsame Anerkennungsstelle für Mediationsausbildungen“ lautete der Arbeitstitel einer Plattform für Qualitätssicherung in der Mediation. An den ausarbeitenden Verhandlungen nahmen damals neben den Mediationsverbänden Vertreter der Rechtsschutzversicherungen sowie die Rechtsanwaltschaft, vertreten durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Bundesnotarkammer (BNotK) sowie ein Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) teil. Sowohl die BRAK als auch BNotK zogen sich im Februar 2017 mit dem Hinweis aus den Gesprächen zurück, keine Zuständigkeit dafür zu besitzen, für andere Berufe Berufsregeln zu schaffen. Auf der Seite der Mediatorenschaft wurde dies bedauert, denn die Multiprofessionalität und die damit vielfältige berufsübergreifende Expertise sind ein Markenzeichen, eine Chance und ein Qualitätsmerkmal der Mediation. Auch ist es ausdrücklich ein fortlaufendes Bestreben der Mediationsszene, mit der Rechtsanwaltschaft und nicht gegen sie ein breiteres Spektrum an Konfliktlösungsmöglichkeiten für Streitparteien zu eröffnen.

Aus GAMA wurde QVM® – „QualitätsVerbund Mediation“ (ein Geistesprodukt von BAFM, BM, BMWA, DGM und DFfM), der mit der Zielsetzung verbunden war, nicht einzelne Ausbildungslehrgänge sondern Mediator:innen zu zertifizieren, für die neben den Verbandszertifizierungen durch die ZMediatAusbV von 2016 lediglich eine unbefriedigende und wenig vertrauensfördernde Selbstzertifizierung vorgesehen war.
Um den QVM®-Standard, die nähere Ausgestaltung der Zertifizierungsstelle und die Rolle der beteiligten Mediationsverbände wurde intensiv gerungen. Zwischenstation war die 1. Frankfurter Erklärung vom Mai 2019 sowie der in diesem Rahmen von allen fünf Verbänden verabschiedete QVM®-Standard. Der Bundesverband Mediation verließ 2021 den QVM.

Der QVM® ist offen für eine Erweiterung der beteiligten Gesellschafter, vor allem aber bereit für einen Neuanstoß des Dialogs rund um die Sicherung eines hohen Qualitätsstandards in der Mediation gemeinsam mit Verbänden, Wissenschaft, Verwaltung und Politik.